Der Oberboden besteht gemäss der SIA-Norm 318 aus belebtem, humusreichem, dunkel gefärbten und meist intensiv durchwurzeltem Oberbodenmaterial. Der Unterboden wird definiert als Bodenschicht, die aus Unterbodenmaterial besteht. Dieses wird als verwittert mineralisch mit meist gut sichtbaren Spuren biologischer Aktivität beschrieben (SIA-Norm 318 Ziff. 1; KB 29 S. 6 f.). Die Kläger beanstanden am Aufbau ihres Gartenbodens hauptsächlich drei Punkte: Die Humusschicht bzw. der Oberboden seien mit 20 bis 25 cm