6.2.4.2.5. Bodenqualität Zu prüfen bleibt, ob der Boden des Gartens insofern mangelhaft ist, als er nicht die nach den anerkannten Regeln der Baukunde zu erwartende Normalbeschaffenheit aufweist. Die Parteien sind sich einig, dass der Boden in qualitativer Hinsicht den Regeln der SIA-Norm 318 zu entsprechen hat. Diese gelten indessen nicht als notorisch, so dass es Sache jener Partei ist, welche sich darauf beruft, deren Inhalt zu behaupten und den entsprechenden Beweis zu erbringen.74