Die Kläger behaupten, das Absterben der Bäume sei nicht darauf zurückzuführen, dass sie sie selbst gepflanzt haben. Sie seien grosse Gartenliebhaber, die Bepflanzung des Gartens sei ihnen wichtig und sie hätten das notwendige Wissen. So seien seit der Sanierung des Gartens die selbstgepflanzten Bäume prächtig gewachsen (act. 84 f. Rz. 49). Diese Behauptungen vermögen ihre Position nicht zu stärken. Der unbestimmte Begriff Gartenliebhaber sagt nichts über die gartenbautechnischen Kenntnisse und Fähigkeiten der so bezeichneten Person aus. Vielmehr ist es eine unsubstantiierte Selbstdeklaration.