Das Absterben der Bäume kann zwar eine mögliche Folge eines unzureichenden Bodenaufbaus sein, lässt aber nicht zwingend auf einen derartigen Mangel schliessen. Diesbezüglich hätten die Kläger darlegen müssen, dass dieser – und nicht beispielsweise unsachgemässe Pflanzung, ungeeignete, geschwächte oder kranke Pflanzen usw. – kausal war für das Absterben. Hierfür fehlt es jedoch bereits an substantiierten Behauptungen, was eine Beweisabnahme verunmöglicht. Von der einzig zum Beweis offerierten Parteibefragung ist daher abzusehen. Die Kläger behaupten, das Absterben der Bäume sei nicht darauf zurückzuführen, dass sie sie selbst gepflanzt haben.