Im Bauwesen gilt die natürliche Vermutung, dass die SIA-Normen die anerkannten Regeln der Baukunde widergeben.73 Schliesslich ist allgemein bekannt, dass Art und Typ eines Bodens je nach geografischer Lage verschieden sind. Die Kläger konnten daher erwarten, dass der wiederaufgebaute Boden ihres Gartens dem ursprünglichen Boden, wie er an dieser Lage natürlich vorkommt, entspricht. Dies wurde von den Parteien sinngemäss auch so festgehalten (vgl. KB 5, Baubeschrieb Ziff. 20 S. 2).