Den Klägern wurden für die Übernahme der Bepflanzung im Rahmen der Zusammenstellung der Mehr- und Minderkosten vom 11. September 2017 Minderkosten von Fr. 1'500.00 angerechnet (AB 5). Die Höhe der Minderkosten entspricht in etwa den zu erwartenden Kosten für Pflanzen.