6.2.4.1.2. Beklagte Die Beklagten bestreiten die Behauptung der Kläger, die Bäume im Garten seien nicht richtig gewachsen (act. 121). Sie sind der Ansicht, der Garten sei vertragsgemäss erstellt worden (act. 49, 52). Im Baubeschrieb sei bezüglich der Gartenarbeiten festgehalten worden, dass ein erster Rasenschnitt und die Grundbepflanzung mit einheimischen Bäumen und Sträuchern erfolgen müsse. Der Bodenaufbau hingegen werde nicht erwähnt. (act. 122). Die Parteien hätten sich darauf geeinigt, dass die Kläger die Bepflanzung des Gartens mit Bäumen und Sträuchern selbst übernehmen. - 30 -