6.2.3.2. Würdigung 6.2.3.2.1. Zusicherung Laut Ziff. II lit. a des Kaufvertrags vom 15. Februar 2016 sind die Planbeilage Überbauung "O.-P." (lit. aa) und der Baubeschrieb vom 25. November 2015 (lit. bb) Vertragsbestandteile (KB 5). Im Baubeschrieb finden sich keine direkten Angaben zur Beschaffenheit des Sitzplatzes. Unter Ziff. 228.3 wird einzig ausgeführt: "Beim gedeckten Sitzplatz im EG wird eine Normmarkise montiert. Bedienung elektrisch" (KB 5, Baubeschrieb S. 4). Ein gedeckter Sitzplatz kann zwar auch verglast sein. Soweit indessen eine Eigenschaft nicht erwähnt wird, ist grundsätzlich von einem qualifizierten Schweigen auszugehen.