23 Rz. 62), entsprechen gerundet 0.17 % des Basiskaufpreises von Fr. 1'180'000.00. Die Beeinträchtigung der Wertbeständigkeit ist derart geringfügig, dass sie in ihrer Tragweite als Bagatelle erscheint. 6.2.2.3. Ergebnis Zusammengefasst weist die Dachaufbaute, bestehend aus Splitgerät und Holzverkleidung, keinen gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel auf.