II). Sowohl objektiv als auch durch die Linse angesprochener Kaufinteressenten betrachtet erscheinen die Aussenmasse der auf dem Flachdach montierten Holzverkleidung und die durch deren Konstruktionsweise etwas höheren Wartungskosten der Heizanlage beim Abschluss des Kaufvertrages über ein solches Objekt als nebensächlich. Die Kläger behaupten denn auch nicht, die Ausführung der Installation auf dem Dach habe bei den Vertragsverhandlungen die Höhe des Kaufpreises, welcher als Pauschalpreis ausgestaltet wurde, beeinflusst.