Installation (act. 180 Rz. 10). Mit E-Mail vom 2. September 2018 sowie Einschreiben vom 16. September 2018 verlangten die Kläger, dass die Beklagte den Zugang zum Wärmetauscher mittels einer Tür vereinfachten o- der die Einfassung verkleinerten (KB 13 S. 2; KB 14 S. 2). Die Beklagten boten den Klägern daraufhin mit Schreiben vom 19. Oktober 2018 die Entfernung und Entsorgung der Front-Verkleidung an (KB 15 S. 2). Die Kläger haben damit Nachbesserung verlangt, woraufhin die Beklagte eine solche anbot.