welche die "anerkannten Regeln der Baukunde" widerspiegeln (z.B. Normen des SIA), Berücksichtigung.60 Ein rechtlich relevanter Mangel liegt indessen nur dann vor, wenn die Abweichung vom erwarteten Zustand den Wert oder die Tauglichkeit des Kaufobjekts zum vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert (Art. 197 Abs. 1 Teil 2 OR).