Sie ist gewährleistungsrechtlich erst relevant, wenn sie für den Kaufentschluss des Käufers ursächlich war (Kausalitätserfordernis).56 Die Kausalität wird bei Zusicherungen vermutet, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, den Käufer in seinem Entscheid, das Objekt überhaupt oder zu den konkreten Bedingungen zu kaufen, massgebend zu beeinflussen.57