So kann sie insbesondere auch ausserhalb der Kaufvertragsurkunde abgegeben werden, namentlich durch die Aushändigung von Verkaufsunterlagen. 54 Eine Zusicherung beim Liegenschaftskauf bedarf nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nicht der öffentlichen Beurkundung.55 Sie ist gewährleistungsrechtlich erst relevant, wenn sie für den Kaufentschluss des Käufers ursächlich war (Kausalitätserfordernis).56