48 Vgl. RÜEGG (Fn. 46), S. 170 N. 8. - 18 - 6. Sachgewährleistung 6.1. Anspruch der Kläger aus Sachgewährleistung Die Kläger machen einen Minderungsanspruch nach Art. 197 ff. OR geltend. Diesen stützen sie darauf, dass ihre Liegenschaft in Bezug auf drei Positionen – Splitgerät samt Einhausung, fehlende Sitzplatzverglasung, Aufbau des Gartenbodens – mangelhaft sei. Konkret beziffern die Kläger den Minderwert wie folgt: