ausgeführt werden (KB 5 S. 5, Ziff. II lit. a und b). Die Planbeilage und der Baubeschrieb enthalten einerseits die konkrete Bemassung der zu erstellenden Baute (Seitenansicht der Fassaden Nord, Süd, Ost und West). Andererseits bestimmen sie die wesentlichen Eigenschaften der Baute, die auszuführenden Handwerkerarbeiten und die zu verwendenden Materialien. Mit anderen Worten definieren sie die geschuldete Qualität der baulichen Ausführungen (vgl. KB 5, Baubeschrieb S. 1).