der Küchenapparate.46 5.2. Würdigung Vorab ist zu klären, auf welcher vertraglichen Grundlage die Mängelrechte der Käufer zu beurteilen sind. Die Parteien gehen übereinstimmend vom Vorliegen eines Kaufvertrages aus und verwenden im Zusammenhang mit dem zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrag durchwegs die Begriffe "Kaufvertrag" und "Kaufobjekt" (vgl. act. 4 Rz. 6 ff; act. 16 Rz. 38 f.; act. 42; act.