4. Einleitung Die Kläger untermauern ihre Forderung dem Grundsatz nach mit zwei Anspruchsgrundlagen. Erstens verlangen sie Minderung wegen Sachmängeln des Kaufobjekts. Zweitens stützen sie sich auf die Haftung der Beklagten in ihren Rollen als Bauleitung (Beklagte 1) und Architektin (Beklagte 2) nach der SIA-Norm 118 gemäss Ziff. IV.4. des Kaufvertrags.