Dasselbe gilt für die Stellungnahme der Beklagten vom 18. Dezember 2020, welche innert sieben Tagen nach erfolgter Zustellung der Eingabe der Kläger15 eingereicht wurde. Die Stellungnahme der Beklagten vom 18. Dezember 2020 erreichte das Handelsgericht am 21. Dezember 2020 und wurde den Klägern mit Verfügung vom 21. Dezember 2020 am 22. Dezember 2020 via Postfach zugestellt.16 Die zweite Stellungnahme der Kläger vom 7. Januar 2021 erfolgte damit innert 15 Tagen.