Die Duplik wurde den Klägern mit Verfügung vom 23. November 2020 am 24. November 2020 via Postfach zugestellt. Die Kläger erstatteten ihre Stellungnahme zur Duplik am 4. Dezember 2020. Sie erfolgte innert 10 Tagen nach deren Zustellung14 und damit ohne Verzug. Dasselbe gilt für die Stellungnahme der Beklagten vom 18. Dezember 2020, welche innert sieben Tagen nach erfolgter Zustellung der Eingabe der Kläger15 eingereicht wurde.