13 Vgl. Merkblatt des Handelsgerichts, abrufbar unter: (letztmals besucht am 4. Mai 2022). - 11 - Vorbringens hinsichtlich einer bestimmten Eingabe eingehalten wurde, ist letztlich in Würdigung der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen. 2.2. Würdigung 2.2.1. Zeitliche Zulässigkeit Sowohl die Kläger als auch die Beklagten haben von ihrem unbedingten Replikrecht Gebrauch gemacht.