1.4.1. Rechtliche Grundlagen Die Zulässigkeit der Klageänderung ist Prozessvoraussetzung.4 Diese beurteilt sich nach Einreichung der Klage bis zum Aktenschluss nach Art. 227 ZPO.5 Demnach ist eine Klageänderung zulässig, wenn der geänderte oder neue Anspruch nach der gleichen Verfahrensart zu beurteilen ist und mit dem bisherigen Anspruch in einem sachlichen Zusammenhang steht oder die Gegenpartei der Klageänderung zustimmt.