3. In der Betreibung Nr. 21802125 des Betreibungsamtes V. gegen die Beklagte 2 über den über den Betrag von CHF 65'960.70., zzgl. Zins zu 5 % seit 10. März 2017 auf CHF 61958.25 sowie Zins zu 5 % seit 30. November 2018 auf CHF 4'002.45 (Zahlungsbefehl vom 3. Dezember 2018), sei der Rechtsvorschlag zu beseitigen. 4. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten 1 und 2, zuzüglich Kosten der Betreibungen von CHF 206.60."