7. Fazit H.R. bzw. die Klägerin zedierten die eingeklagte Forderung und versuchten damit einen Parteiwechsel einzig deshalb zu erwirken, um die der Klägerin gemäss Verfügung vom 22. August 2019 auferlegte Leistung der Parteikostensicherheit in Höhe von Fr. 70'530.00 sowie die Aufsicht des eingesetzten provisorischen Sachwalters zu umgehen. Damit liegt ein Instituts-