Die Zession vom 13. September 2019 ist ökonomisch betrachtet nicht nachvollziehbar: Die A Holding AG musste für die Abtretung der eingeklagten Forderung in behaupteter Höhe von Fr. 2'183'723.34 (inkl. MwSt.) nebst Zins zu 5 % p.a. seit dem 3. April 2017 einen Gegenwert von lediglich Fr. 10'000.00, und damit knapp 0.458 % der eingeklagten Forderung, bezahlen. Wie die Klägerin und die A Holding AG diesen sehr tiefen Gegenwert berechneten, wird nirgends erläutert.