Am 13. September 2019, d.h. während laufender provisorischer Nachlassstundung, zedierte die Klägerin die eingeklagte Forderung im Umfang von Fr. 2'183'723.34 (inkl. MwSt.) nebst Zins zu 5 % p.a. seit dem 3. April 2017 für Fr. 10'000.00 an die A Holding AG (Beilage 3 zur Stellungnahme der Klägerin vom 17. Oktober 2019). Ausweislich der Akten lag dazu weder eine Zustimmung des Sachwalters noch eine Ermächtigung des Gerichtspräsidiums Z. als Nachlassgericht vor.