Die A Holding AG ist zudem seit 10. Mai 2019 alleinige Gesellschafterin der Klägerin und damit deren Muttergesellschaft. Der Klägerin wurde mit Entscheid vom 24. Juni 2019 des Gerichtspräsidiums Z. die provisorische Nachlassstundung bis und mit 24. Oktober 2019 bewilligt und die Afinco GmbH (Herr Simon Zimmermann) als provisorische Sachwalterin eingesetzt (Beilage 3 zur Stellungnahme der Klägerin vom 17. Oktober 2019). Mit Entscheid vom 21. November 2019 eröffnete das Gerichtspräsidium Z. den Konkurs über die Klägerin.