6. Würdigung 6.1. Zessionserklärung vom 13. September 2019 findet infolge offenbaren Rechtsmissbrauchs keinen Rechtsschutz Vorab sind die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse und der chronologische Ablauf der Ereignisse in Erinnerung zu rufen: H.R. ist gemäss den entsprechenden Handelsregisterauszügen sowohl Geschäftsführer der Klägerin als auch der A Holding AG je mit Einzelunterschrift. Die A Holding AG ist zudem seit 10. Mai 2019 alleinige Gesellschafterin der Klägerin und damit deren Muttergesellschaft.