vollstreckungsrechtlich unbeachtlich. Wie bei der Anfechtungsklage (Pauliana), wird das veräusserte Objekt zur Masse gezogen.11 Besteht der veräusserte Vermögenswert in einer abgetretenen Forderung, so hat der Zessionar die Verwertung der Forderung zu dulden. Eine Retrozession findet nicht statt.12