5. Rechtliches 5.1. Wirkung der Nachlassstundung auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners Während der Nachlassstundung ist zum Schutz der Gläubiger das Verfügungsrecht des Schuldners über sein Vermögen eingeschränkt.5 Zudem steht der Schuldner bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit unter der Aufsicht des Sachwalters.6 Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.7 Aufgrund seines Weisungsrechts kann der Sachwalter dem Schuldner bestimmte Rechtsgeschäfte verbieten oder von