Vorliegend wurde über die Klägerin am 21. November 2019 der Konkurs eröffnet. Damit ist die Anwaltsvollmacht der Rechtsanwälte lic. iur. Thomas Schmid und MLaw Mario Mastai vom 6. März 2017 trotz anderslautender Bestimmung in der Vollmachtsurkunde mit der Konkurseröffnung der Klägerin erloschen. Eine Erneuerung der Vollmacht durch das Konkursamt Aargau liegt nicht vor. Weil die Rechtsanwälte lic. iur. Thomas Schmid und MLaw Mario Mastai ihre Eingabe vom 2. Dezember 2019 nur namens der