Ziel der Abtretung und des damit einhergehenden Parteiwechsels sei nicht die Umgehung der Kautionierung gewesen. Vielmehr ginge es darum, der Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung nicht dadurch verlustig zu gehen, weil der Sachwalter die Zahlung der Sicherheit für die Parteientschädigung schlicht verweigert habe. Schliesslich gingen die Rechtsanwälte lic. iur. Thomas Schmid und MLaw Mario Mastai namens die Klägerin nochmals auf die Parteistandpunkte und den Schlussvortrag der Beklagten vom 1. November 2019 ein. - 10 - Das Handelsgericht zieht in Erwägung: