10.2. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2019 teilte die Beklagte mit, sie verzichte auf die Durchführung einer Hauptverhandlung und beantrage stattdessen schriftliche Schlussvorträge. 10.3. Die Klägerin reichte mit Eingabe vom 17. Oktober 2019 die zu edierenden Urkunden ein, erklärte auch im Namen der A Holding AG den Verzicht auf die Durchführung einer Hauptverhandlung und ersuchte das Handelsgericht, Frist zur Einreichung schriftlicher Schlussvorträge anzusetzen. 11. 11.1. Am 23. Oktober 2019 wurde die Streitsache an das Handelsgericht überwiesen.