Aufgrund der Weigerung des Sachwalters, die Zahlung für die Sicherheitsleistung freizugeben, sei die Forderung gegenüber der Beklagten in der Nachlassbilanz als wertlos zu bilanzieren gewesen. Aus Sicht des Nachlasses der Klägerin sei die Zession der Forderung an die A Holding AG ein gutes Geschäft, da dadurch -7-