" 1. Die Anträge der Klägerin gemäss Eingabe vom 16. September 2019 seien abzuweisen und auf die Klage sei nicht einzutreten; Eventualiter sei die A Holding AG als eintretende Partei zu verpflichten, der Beklagten Sicherheit in der Höhe von CHF 70'530.00 zu leisten; 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin."