% des Streitwertes [gerundet Fr. 18'227.68]). Durch die Grundentschädigung sind Instruktion, Aktenstudium, rechtliche Abklärungen, Korrespondenz und Telefongespräche sowie eine Rechtsschrift und die Teilnahme an einer behördlichen Verhandlung abgegolten (vgl. § 6 Abs. 1 AnwT). Vorliegend fand am 27. Mai 2021 eine Instruktionsverhandlung und am 19. Januar 2024 die Hauptverhandlung statt.