Die beiden Beklagten haben unter solidarischer Haftbarkeit (Art. 106 Abs. 3 Satz 2 ZPO) für die erste Phase 60% bzw. ge- . rundet Fr. 5'119.85 ( ) und die Beklagte 2 für die zweite Phase . gerundet 6.7% bzw. gerundet Fr. 1'232.80 ( ) zu bezahlen.