Dem Kläger werden 40% der Gerichtskosten der ersten Phase auferlegt, . mithin also gerundet Fr. 3'413.20 ( ), und für die zweite Phase 66 ZÜRCHER, Der Streitwert im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechtsprozess, sic! 7/2002 S. 493/504. - 43 -