Bei den Beseitigungsbegehren bereitet die Bestimmung des Streitwerts Schwierigkeiten. Nach einer Faustregel ist bei durchschnittlichen Immaterialgüterrechten etwa von einem Streitwert von Fr. 100'000.00 auszugehen. Dies erscheint auch vorliegend angemessen. Für die Auskunftsklage als Hilfsanspruch des reparatorischen Rechtsbegehrens sind für die Streitwertbemessung in etwa 10% - 40% der Klage auf Zahlung von Fr. 377'354.00 einzusetzen.66