eine Lizenz einzuräumen.54 Greift der Verletzer in das fremde Ausschliesslichkeitsrecht unberechtigterweise ein, so hat er hierfür eine angemessene (hypothetische) Lizenzgebühr zu bezahlen. Bei der Bestimmung der Bereicherung nach der Methode der Lizenzanalogie ist die übliche Lizenzgebühr bzw. die hypothetische Vergütung, die von vernünftigen Vertragspartnern vereinbart worden wäre, herauszugeben. In der Praxis mangelt es indessen häufig an Referenzwerten für eine übliche Lizenzgebühr.