Bei den beklagtischen Grills handle es sich indessen im Gegensatz zu den klägerischen Grills nicht um Luxusprodukte, weshalb die für Luxusprodukte gewöhnliche Lizenzgebühr zu reduzieren sei. Selbst wenn von 10%, also dem Maximum für Luxusprodukte, ausgegangen werde, so betrage die Stückgebühr Fr. 308.80 (durchschnittlicher Brutto-Verkaufspreis: [Fr. 3'320.00 – MwSt. von 3.5%]*0.1). Aus den genannten Gründen sei sie jedoch wesentlich tiefer anzusetzen als die in obiger Berechnung angewandten 10%.