Hinsichtlich der Lizenzgebühr von Fr. 1'540.00 sei neben der Tatsache, dass sie Teil eines gerichtlichen Vergleichs sei, zu beachten, dass sie gemäss der gerichtlichen Vereinbarung nur für 13 verkaufte Vorrichtungen und nicht für eine unbestimmte Anzahl zu verkaufender Grills gegolten habe. - 36 -