In einem ähnlich gelagerten Fall, in welchem vor Bundespatentgericht ein Vergleich gefunden worden sei, hätten sich der Kläger und die dortige Beklagte auf eine Lizenzgebühr von Fr. 1'540.00 pro verkauftem Grillgerät sowie Fr. 500.00 für an Lager stehende Grillgeräte geeinigt (Beilage 2 zur Eingabe vom 9. März 2023). Auch in ausländischen Märkten mit Kunden mit geringerer Kaufkraft, wie Österreich, habe der Kläger mittels Vergleich einen Lizenzvertrag mit einer Lizenzgebühr von EUR 400.00 abgeschlossen (im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2017 habe dies ca. Fr. 444.00 entsprochen; KB 4 [anonymisiert] und 5 [lediglich Platzhalter eingereicht]; Eingabe vom 9. März 2023 Rz.