6. Zur Höhe der reparatorischen Ansprüche 6.1. Vorbemerkungen Da dem Kläger lediglich Ansprüche aus Eingriffskondiktion, deren Höhe nach der Methode der Lizenzanalogie zu bestimmen sind, zustehen, ist nachfolgend lediglich auf die Ausführungen der Parteien zur Forderungshöhe einzugehen, die für die Lizenzanalogie relevant sind.