In der weiteren Korrespondenz in den Jahren 2016/2017 (KB 53-55) wurde ebenfalls die Verletzung patenrechtlicher Ansprüche (nämlich wiederum das Patent CH aaa sowie die entsprechenden europäischen Patente EP ddd und EP bbb) beanstandet. Zudem wurden in der Abmahnung vom 19. August 2016 (KB 53) sowie insbesondere auch derjenigen vom 12. Januar 2017 eine Verletzung der klägerischen Wortmarke „Feuerring“ (CH ccc) beanstandet, was für das vorliegende Verfahren allerdings von keiner Relevanz ist.