Im Entscheid "Willy Schnyder"14 hat die zweite zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts die Frage, ob es sich bei Art. 28a Abs. 3 ZGB – der analogen Bestimmung zu Art. 62 Abs. 2 URG im Recht des Persönlichkeitsschutzes – (scheinbar) so beantwortet, dass es sich um einen Rechtsfol- gen- und nicht bloss um einen Rechtsgrundverweis handelt.15 Konsequenterweise wäre diese Rechtsprechung auch auf Art. 62 Abs. 2 URG (sowie