18 der Eingabe vom 9. März 2023, wo behauptet werde, die Beklagten hätten die Kausalität durch die Rechnungslegung anerkannt. Die Beklagten seien jedoch lediglich dem rechtskräftig entschiedenen Auskunftsanspruch nachgekommen, Auskunft über die mit den gegenständlichen Grills erzielten Umsätze und Aufwände zu erteilen (Eingabe vom 21. April 2023 Rz. 7).