Mindestens einige der Erwerber der 207 von den Beklagten verkauften Grillgeräte hätten sich ein Modell des Klägers gekauft, wenn die beklagtischen Modelle nicht auf dem Markt gewesen wären (Eingabe vom 9. März 2023 Rz. 24). Die Höhe des Schadens bestimme der Kläger vorliegend unter Verwendung der Berechnungsmethode der Lizenzanalogie. Bei der Lizenzanalogie gehe es darum, - 17 -