Auch ein Schaden im Sinne einer Vermögensverminderung liege vorliegend auf der Hand. Wie im Teilurteil vom 3. August 2021 festgestellt, hätten die Beklagten das aktiv vom Kläger genutzte Schutzrecht verletzt und gemäss eigenen Angaben insgesamt 207 Nachahmungen verkauft. Es handle sich beim Feuerring um ein Grillgerät höchster Qualität mit künstlerischem Anspruch und internationaler Anerkennung. Mindestens einige der Erwerber der 207 von den Beklagten verkauften Grillgeräte hätten sich ein Modell des Klägers gekauft, wenn die beklagtischen Modelle nicht auf dem Markt gewesen wären (Eingabe vom 9. März 2023 Rz.