4. Zum Bestand und dem Anspruchsziel der verschiedenen geltend gemachten reparatorischen Ansprüche 4.1. Forderung des Klägers Der Kläger macht in erster Linie einen Anspruch auf Gewinnherausgabe in Höhe von Fr. 377'354.00 geltend (Eingabe vom 9. März 2023 Rz. 12). Er stützt sich hierbei primär auf Art. 423 Abs. 1 OR und führte hierzu zusammengefasst aus, im Teilurteil vom 3. August 2021 sei festgestellt worden, dass die Beklagten mit ihren Modellen "dimidius", "conicum" und "hemisfär" das Urheberrecht des Klägers verletzt hätten. Damit sei eine widerrechtliche Einmischung in die Rechtssphäre des Klägers belegt.